Neuberechnung Grundsteuer
Grundsteuerreform wird umgesetzt!
Hintergrund und Neuberechnung
Die Berechnung der aktuellen Grundsteuer befand 2018 das Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform, da eine Wertentwicklung der Grundstücke so keine Berücksichtigung findet. Dabei ändert sich nach der Grundsteuerreform nichts an der Berechnung. Lediglich die Berechnungsgrundlage wird angepasst, da neue Werte herangezogen werden. Somit errechnet sich die zu entrichtende Immobiliensteuer wie folgt:
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Steuermesszahl und Hebesatz sind Vorgaben durch den Gesetzgeber. Nur der Grundsteuerwert errechnet sich aus mehreren Immobilientypischen Werten, wobei diese eindeutig in den Immobilienunterlagen geregelt sind. Nur bei der Wohnfläche sind aktuelle Angaben sehr wichtig.
Wie wir Sie unterstützen
Im Laufe der Jahre können sich Immobilien verändert haben und somit auch die Wohnfläche. Wurden neue Wände eingezogen oder Räume verändert? Schon kann dies eine große Auswirkung auf die Wohnfläche und eine Wohnflächenberechnung haben. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Senden Sie uns Ihre alten Grundrisse, ggf. mit Skizzen oder messen Sie selbst. Wir erstellen anschließend einen neuen Grundriss und liefern eine Wohnflächenberechnung. Ganz genau wird es mit unserem Aufmaß-Service. Speziell geschulte Mitarbeiter*innen kommen zu Ihrem Wunschtermin zu Ihnen nach Hause und vermessen die Räume mit modernen Laserscannern. Gerade bei hohen m²-Preisen kommt es auf ein genaues Vorgehen an, um später u. U. Geld bei der Grundsteuer sparen zu können.
So funktioniert es!